Präambel
Die hier angebotenen Uhren von Vallier & Cie sind streng limitierte, einzeln nummerierte Sammleruhren. Jede Uhr wird nach individuellen Vorgaben des Käufers konfiguriert und gefertigt — durch Zuordnung einer namentlich registrierten Werks- und Editionsnummer, ein auf den Käufer ausgestelltes Echtheits- und Provenienzzertifikat sowie auf Wunsch durch persönliche Gravur oder Widmung. Die nachfolgenden Bedingungen tragen dem Charakter der Uhren als Sammler- und Unikatobjekt Rechnung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung von Uhren der vorbezeichneten Sammleredition zwischen Tactical Management Switzerland GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und dem Käufer (nachfolgend „Kunde“).
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmern. Soweit Regelungen ausschließlich für eine der beiden Gruppen gelten, ist dies kenntlich gemacht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand — Individuell konfigurierte Sammleruhr
(1) Vertragsgegenstand sind die im Online-Shop, im Bestellformular oder im individuellen Kaufvertrag bezeichneten Uhren.
(2) Jede Uhr ist Bestandteil einer limitierten Auflage und trägt eine individuelle Werks- und Editionsnummer. Diese Nummer wird auf den namentlich benannten Käufer registriert und auf einem persönlichen Echtheits- und Provenienzzertifikat ausgewiesen.
(3) Die Sammleruhren werden nach Kundenspezifikation einzeln konfiguriert und gefertigt. Die individuelle Spezifikation umfasst zumindest die Zuordnung der Werks- und Editionsnummer sowie das auf den Käufer ausgestellte Zertifikat; auf Wunsch zusätzlich Gehäuse-, Zifferblatt-, Zeiger- oder Bandvarianten sowie persönliche Gravur oder Widmung. Bereits die individuelle Zuordnung von Werksnummer, Käufername und Zertifikat stellt eine personenbezogene Anfertigung im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB dar.
(4) Geringfügige Abweichungen in Material, Farbgebung, Oberflächenbehandlung oder Verpackung gegenüber Produktabbildungen bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und dem Sammlercharakter der Edition nicht widersprechen. Natürliche Eigenschaften von Edelmetallen, Lederbändern, Emaille- und Lackzifferblättern sind kein Mangel.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop, in Katalogen oder in sonstigen Verkaufsunterlagen ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
(3) Der Vertrag kommt zustande mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung des Anbieters, spätestens jedoch mit Versand oder Übergabe der Uhr.
(4) Der Anbieter behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei begründeten Zweifeln an der Identität oder Zahlungsfähigkeit des Kunden, bei Verdacht auf Geldwäsche oder bei begründeten Hinweisen auf eine spekulative Sofort-Weiterveräußerung („Flipping“).
§ 4 Echtheits- und Provenienznachweis
(1) Mit jeder Uhr liefert der Anbieter ein nummeriertes Echtheits- und Provenienzzertifikat sowie das Werksbuch („Heritage Booklet“) aus. Beide Dokumente sind dauerhaft mit dem Käufer und der Werksnummer verknüpft.
(2) Das Zertifikat dokumentiert: Hersteller, Modell, Werks- und Editionsnummer, Materialien, Edelmetallpunzierungen, gegebenenfalls verwendete Steine, Datum der Endmontage, Endkontrolle und Auslieferung an den namentlich benannten Käufer.
(3) Bei Weiterveräußerung empfiehlt der Anbieter die Übertragung des Zertifikats. Der Anbieter führt auf Antrag und gegen eine Bearbeitungspauschale eine Umschreibung des Provenienzregisters durch; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(4) Zur Erfüllung gesetzlicher Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten, insbesondere nach dem Geldwäschegesetz (GwG), ist der Anbieter berechtigt, von Käufern die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises sowie weitere Identifikationsdaten zu verlangen.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Bestellprozess oder im individuellen Kaufvertrag ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
(2) Versand-, Verpackungs-, Versicherungs- sowie etwaige Zoll- und Einfuhrabgaben bei Lieferungen außerhalb der EU werden gesondert ausgewiesen und vom Kunden getragen.
(3) Die Zahlung erfolgt im Voraus per Banküberweisung oder über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsdienste. Bei Kaufpreisen ab 10.000 Euro ist Zahlung ausschließlich per SEPA-Überweisung von einem auf den Käufer lautenden Konto zulässig. Die Auslieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
(4) Gerät ein unternehmerischer Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Lieferung, Versand und Transportversicherung
(1) Die Lieferung erfolgt EU-weit an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Lieferungen in Drittstaaten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung; Zoll- und Einfuhrabgaben trägt der Kunde.
(2) Der Versand erfolgt ausschließlich als versicherter Wertversand mit persönlicher Übergabe gegen Unterschrift einer ausweispflichtigen Empfangsperson. Eine Übergabe an Nachbarn, Garagenboxen oder Paketshops ist ausgeschlossen.
(3) Auf Wunsch und gegen gesonderte Vereinbarung erfolgt die Übergabe durch einen Kurier oder im Rahmen einer persönlichen Auslieferung am Sitz des Anbieters oder an einem vereinbarten Ort.
(4) Lieferzeiten sind, soweit nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt, unverbindliche Richtwerte. Bei individuell konfigurierten Uhren kann sich die Fertigungs- und Lieferzeit verlängern; der Kunde wird hierüber unterrichtet.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Uhr geht beim Verbraucher mit Übergabe an den Kunden, beim Unternehmer mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
(6) Sichtbare Transport- oder Verpackungsschäden sind unverzüglich gegenüber dem Zusteller und dem Anbieter zu rügen; verdeckte Schäden sind binnen sieben Tagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Uhr bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
(2) Gegenüber Unternehmern behält sich der Anbieter das Eigentum bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der unternehmerische Kunde ist verpflichtet, die Uhr pfleglich zu behandeln, ausreichend zu versichern und Zugriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen.
§ 8 Ausschluss des Widerrufsrechts — Individuell gefertigte Sammleruhr
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Die hier angebotenen Sammleruhren sind nicht vorgefertigte Waren, für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist beziehungsweise die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(2) Die Personalisierung erfolgt durch die individuelle Werks- und Editionsnummer, das auf den namentlich benannten Käufer ausgestellte Echtheits- und Provenienzzertifikat, die kundenspezifische Werkskonfiguration sowie — soweit gewählt — durch persönliche Gravur oder Widmung. Mit der Bestellung gibt der Kunde diese Personenbestimmung verbindlich vor; ab diesem Zeitpunkt wird die Uhr dem Käufer zugeordnet und unwiederbringlich aus der Auflage entnommen.
(3) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er mit Abgabe seiner Bestellung den Beginn der individuellen Anfertigung in Auftrag gibt und ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht besteht.
(4) Gegenüber Unternehmern besteht ein Widerrufsrecht ohnehin nicht.
§ 9 Ausschluss von Umtausch und Rückgabe
(1) Ein freiwilliger Umtausch oder eine freiwillige Rücknahme der Uhr ist ausgeschlossen. Sammleruhren werden weder gegen andere Modelle, Konfigurationen oder Editionsnummern getauscht noch gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen.
(2) Dieser Ausschluss erfasst auch Fälle einer geänderten Geschmacksvorliebe, geänderter Sammelziele, geänderter Anlageerwartung oder einer geänderten Werteinschätzung des Kunden.
(3) Gesetzliche Mängelrechte (§ 10 dieser AGB) sowie Ansprüche aus der Werksgarantie (§ 11) bleiben unberührt.
§ 10 Mängelrechte
(1) Für Mängel der Uhr haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Übergabe.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Übergabe. Unternehmer haben die gelieferte Uhr unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB); andernfalls gilt die Uhr als genehmigt.
(4) Sammlertypische und werkstoffbedingte Eigenschaften — insbesondere natürliche Strukturen von Edelmetallen, Lederbändern, Emaille- oder Lackzifferblättern, Patinabildung, geringfügige Werkzeugspuren bei handwerklicher Finissage — stellen keinen Mangel dar.
(5) Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei normaler Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer Handhabung, unterlassener Wartung, Eingriffen durch Dritte sowie Schäden durch Stoß, Sturz, Druck, magnetische Felder oder chemische Einwirkung.
§ 11 Werksgarantie, technische Toleranzen und Servicepflicht
(1) Über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus gewährt der Anbieter auf das mechanische Uhrwerk eine Werksgarantie von 60 Monaten ab Übergabe. Die Werksgarantie ist auf Material- und Werksfehler beschränkt und übertragbar bei dokumentierter Provenienzumschreibung.
(2) Ausgeschlossen von der Werksgarantie sind: normale Abnutzung; Verschleißteile (insbesondere Bänder, Lederteile, Dichtungen, Krone, Glas, Lume); Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Stoß, Sturz, magnetische Felder, Wasser- oder Chemikalieneinwirkung; Schäden durch unterlassene Wartung; Eingriffe durch nicht autorisierte Dritte.
(3) Ganggenauigkeit. Mechanische Uhren unterliegen einer trag- und lagebedingten Gangschwankung. Sofern nicht ausdrücklich eine chronometerzertifizierte Ausführung (COSC oder gleichwertig) ausgewiesen ist, gilt eine Tagesabweichung von bis zu ±20 Sekunden pro 24 Stunden im Durchschnitt mehrerer Lagen als technisch unbedenklich und nicht als Mangel.
(4) Wasserdichtigkeit. Angaben zur Wasserdichtigkeit in bar oder Metern beziehen sich auf den werkseitigen Prüfdruck unter Laborbedingungen und nicht auf die tatsächliche Tauchtiefe im Gebrauch. Die Wasserdichtigkeit ist eine nicht dauerhaft garantierte Eigenschaft und muss regelmäßig — empfohlen einmal jährlich — überprüft werden. Schäden durch Wassereintritt nach Ablauf der Prüfintervalle, nach Krone- oder Drückerbetätigung unter Wasser oder nach Stoßeinwirkung fallen weder unter Mängelrechte noch unter die Werksgarantie.
(5) Servicepflicht. Mechanische Uhren erfordern eine fachgerechte Revision in Intervallen von regelmäßig 5 Jahren. Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen ausschließlich durch den Anbieter oder von ihm autorisierte Uhrmacher durchgeführt werden. Eingriffe durch Dritte führen zum sofortigen Erlöschen der Werksgarantie sowie zum Verlust des Provenienzregistereintrags.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Wertschwankungen am Sekundärmarkt, entgangene Anlagegewinne oder eine veränderte Sammlernachfrage.
§ 13 Besonderheiten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
(1) Gegenüber Unternehmern sind Widerruf, Umtausch und Rückgabe vollständig ausgeschlossen.
(2) Eine Weiterveräußerung als „neu“ oder „ungetragen“ durch unternehmerische Kunden setzt voraus, dass das Provenienzregister vor Weiterveräußerung auf den Endabnehmer umgeschrieben wird; andernfalls erlischt die Werksgarantie.
(3) Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte stehen dem unternehmerischen Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden — einschließlich der zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten erhobenen Daten — werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), erhoben und verarbeitet. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://vallierandcie.com/de/privacy.
§ 15 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
(2) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis mit unternehmerischen Kunden ist Genf. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
